Gemeinschaftskundearbeit Nr. 2
Klasse: 8b
Thema: Jugendliche im Rechtsstaat; Soziale Marktwirtschaft
1. Jugendstrafprozesse
a.) Welche Altersgruppen werden nach dem Jugendstrafprozessrecht vor
Gericht gestellt?
b.) Erkläre den Ablauf eines Jugendstrafprozesses!
c.) Berichte, wer bei Jugendstrafprozessen zur persönlichen Entwicklung des
Jugendlichen gehört wird.
2. Jugendstrafvollzug
a.) Bei Erwachsenen unterscheidet man „Offenen“ und „Geschlossenen“
Vollzug. Erkläre beide!
b.) Im Jugendstrafvollzug können auch Berufe erlernt werden.
Erkläre, warum dies wichtig ist!
c.) Erkläre, was man unter einem gelockerten Vollzug (bei Jugendlichen)
versteht!
3. Maßnahmen, die ein Urteil bei Jugendlichen enthalten kann
a.) Außer der „Jugendstrafe“ gibt es zwei weitere Maßnahmen,
die ergriffen werden können. Benenne sie beide und erkläre sie!
b.) Die Jugendstrafe ist nach oben und unten begrenzt.
Wie lang darf sie höchstens sein, wie lang muss sie mindestens sein?
4. Nenne zwei Hauptziele in Jugendstrafprozessen!
5. Markt, Anbieter und Nachfrager
a.) Erkläre, was man unter dem Begriff „Markt“ versteht!
b.) Benenne drei Märkte und die dazu gehörigen Anbieter, Waren, Nachfrager!
Klasse: 8b
Thema: Jugendliche im Rechtsstaat; Soziale Marktwirtschaft
1. Jugendstrafprozesse
a.) Welche Altersgruppen werden nach dem Jugendstrafprozessrecht vor
Gericht gestellt?
b.) Erkläre den Ablauf eines Jugendstrafprozesses!
c.) Berichte, wer bei Jugendstrafprozessen zur persönlichen Entwicklung des
Jugendlichen gehört wird.
2. Jugendstrafvollzug
a.) Bei Erwachsenen unterscheidet man „Offenen“ und „Geschlossenen“
Vollzug. Erkläre beide!
b.) Im Jugendstrafvollzug können auch Berufe erlernt werden.
Erkläre, warum dies wichtig ist!
c.) Erkläre, was man unter einem gelockerten Vollzug (bei Jugendlichen)
versteht!
3. Maßnahmen, die ein Urteil bei Jugendlichen enthalten kann
a.) Außer der „Jugendstrafe“ gibt es zwei weitere Maßnahmen,
die ergriffen werden können. Benenne sie beide und erkläre sie!
b.) Die Jugendstrafe ist nach oben und unten begrenzt.
Wie lang darf sie höchstens sein, wie lang muss sie mindestens sein?
4. Nenne zwei Hauptziele in Jugendstrafprozessen!
5. Markt, Anbieter und Nachfrager
a.) Erkläre, was man unter dem Begriff „Markt“ versteht!
b.) Benenne drei Märkte und die dazu gehörigen Anbieter, Waren, Nachfrager!
6. Preisbildung
a.) Welche beiden Faktoren bilden den Preis?
b.) Erkläre, durch welche weiteren 6 Faktoren der Preis einer Ware festgelegt
werden kann?
7. Preisabsprachen
a.) Erkläre, warum Preisabsprachen von Unternehmen verboten sind!
b.) Berichte, wer darüber wacht, dass es zu keinen Absprachen kommt!
8. Produktionsfaktoren
a.) Erkläre, was man unter dem Begriff „Produktionsfaktoren“ versteht!
b.) Man unterscheidet drei Produktionsfaktoren.
Benenne sie alle drei und nenne dazu jeweils 2 Beispiele!
Lösungsvorschlag
Klasse: 8b
Thema: Jugendliche im Rechtsstaat; Soziale Marktwirtschaft
1. Jugendstrafprozesse
a.) Welche Altersgruppen werden nach dem Jugendstrafprozessrecht vor
Gericht gestellt?
Jugendliche, Heranwachsende zwischen 14 und 21; Ab 21 vollstrafmündig
Dabei wird bei Heranwachsenden, durch die Jugendgerichtshilfe
festgestellt, ob sie durch Jugendstrafrecht oder „Erwachsenenstrafrecht“
verurteilt wird.
b.) Erkläre den Ablauf eines Jugendstrafprozesses!
Es muss eine Anzeige vorliegen, die dem Jugendstaatsanwalt „überreicht“
wird, der Jugendstaatsanwalt steht im ständigen Kontakt mit der
Jugendgerichtshilfe und der Polizei. Hat der Staatsanwalt ermittelt gibt es 2
Möglichkeiten:
1. Einstellung des Verfahrens – Das Verfahren wird eingestellt.
Keine weiteren Folgen
2. Anklage – Es kommt zur Hauptverhandlung im Gerichtssaal.
Hier sind die Erziehungsberechtigten, wie die Jugendgerichthilfe
geladen. Es kann zu ...
Klagenabweisung kommen: Die Klage wird abgewiesen
Urteil kommen: Strafe, Erziehungsmaßregeln, ...
c.) Berichte, wer bei Jugendstrafprozessen zur persönlichen Entwicklung des
Jugendlichen gehört wird.
Jugendgerichtshilfe, Erziehungsberechtigten
Klasse: 8b
Thema: Jugendliche im Rechtsstaat; Soziale Marktwirtschaft
1. Jugendstrafprozesse
a.) Welche Altersgruppen werden nach dem Jugendstrafprozessrecht vor
Gericht gestellt?
Jugendliche, Heranwachsende zwischen 14 und 21; Ab 21 vollstrafmündig
Dabei wird bei Heranwachsenden, durch die Jugendgerichtshilfe
festgestellt, ob sie durch Jugendstrafrecht oder „Erwachsenenstrafrecht“
verurteilt wird.
b.) Erkläre den Ablauf eines Jugendstrafprozesses!
Es muss eine Anzeige vorliegen, die dem Jugendstaatsanwalt „überreicht“
wird, der Jugendstaatsanwalt steht im ständigen Kontakt mit der
Jugendgerichtshilfe und der Polizei. Hat der Staatsanwalt ermittelt gibt es 2
Möglichkeiten:
1. Einstellung des Verfahrens – Das Verfahren wird eingestellt.
Keine weiteren Folgen
2. Anklage – Es kommt zur Hauptverhandlung im Gerichtssaal.
Hier sind die Erziehungsberechtigten, wie die Jugendgerichthilfe
geladen. Es kann zu ...
Klagenabweisung kommen: Die Klage wird abgewiesen
Urteil kommen: Strafe, Erziehungsmaßregeln, ...
c.) Berichte, wer bei Jugendstrafprozessen zur persönlichen Entwicklung des
Jugendlichen gehört wird.
Jugendgerichtshilfe, Erziehungsberechtigten
2. Jugendstrafvollzug
a.) Bei Erwachsenen unterscheidet man „Offenen“ und „Geschlossenen“
Vollzug. Erkläre beide!
Offener Vollzug: Mehr Freiheit und mehr Entscheidungsfreiheit, der
Kontakt zu Menschen wird hierbei gehalten. Größere Bewegungsfreiheit.
Geschlossener Vollzug: Briefverkehr wird überwacht und kontrolliert.
Bewegungsfreiheit ist eingeschränkt.
b.) Im Jugendstrafvollzug können auch Berufe erlernt werden.
Erkläre, warum dies wichtig ist!
Dies ist wichtig für die Wiedereingliederung ins Alltagsleben des
Jugendlichen, dass er nach der Haft wieder ein geordnetes Verhältnis
bekommt.
c.) Erkläre, was man unter einem gelockerten Vollzug (bei Jugendlichen)
versteht!
Der gelockerte Vollzug, der Häftling darf in diesem Vollzug die Haftanstalt
verlassen, aber muss abends pünktlich wieder in die Vollzugsanstalt
zurückkehren.
3. Maßnahmen, die ein Urteil bei Jugendlichen enthalten kann
a.) Außer der „Jugendstrafe“ gibt es zwei weitere Maßnahmen,
die ergriffen werden können. Benenne sie beide und erkläre sie!
Erziehungsmaßregeln: Die Lebensführung des jugendlichen Täters soll
günstig beeinflusst werden.
Zuchtmittel: Sie sollen dem Jugendlichen das begangene Unrecht bewusst
machen uns ihm vor Augen führen, dass er für seine Tat einstehen muss.
b.) Die Jugendstrafe ist nach oben und unten begrenzt. Wie lang darf sie
höchstens sein, wie lang muss sie mindestens sein?
Höchstens: 10 Jahre / mindestens: 6 Monate
4. Nenne zwei Hauptziele in Jugendstrafprozessen!
Die Entwicklung des Jugendlichen sollte nicht gefährdet werden.
Seine Zukunft soll gesichert sein, trotz Strafe.
5. Markt, Anbieter und Nachfrager
a.) Erkläre, was man unter dem Begriff „Markt“ versteht!
Angebot und Nachfrage treffen zusammen, hierbei entsteht ein Markt.
Es kann sich dabei um Sachgüter oder Dienstleistungen handeln.
b.) Benenne drei Märkte und die dazu gehörigen Anbieter, Waren, Nachfrager!
Kleidung – Verkäufer – Kunde Æ Kaufhaus
Musik – DJ – Jugendliche Æ Disco
Fahrt – Taxifahrer – Fahrkunde Æ Taxi
6. Preisbildung
a.) Welche beiden Faktoren bilden den Preis?
Angebot, Nachfrage
b.) Erkläre, durch welche weiteren 6 Faktoren der Preis einer Ware festgelegt
werden kann?
Material, Qualität, Produktionskosten, Farbe, Anzahl der Produktion,
Größe,
7. Preisabsprachen
a.) Erkläre, warum Preisabsprachen von Unternehmen verboten sind!
Damit der Kunde keine überhöhten Preise bezahlen muss.
b.) Berichte, wer darüber wacht, dass es zu keinen Absprachen kommt!
Das Bundeskartellamt in Berlin und die europäische Kartellbehörde in
Brüssel
8. Produktionsfaktoren
a.) Erkläre, was man unter dem Begriff „Produktionsfaktoren“ versteht!
Um herstellen zu können, benötigt man Boden/Natur, Arbeit und Kapital.
Da diese Faktoren zur Produktion notwendig sind, nennt man sie
Produktionsfaktoren.
b.) Man unterscheidet drei Produktionsfaktoren.
Benenne sie alle drei und nenne dazu jeweils 2 Beispiele!
Natur/Boden Æ Bürofläche, Acker
Kapital Æ Geld, Tiere
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