Klassenarbeit 4 - Einen Zeitungsartikel schreiben
Thema: - Das Kind war bewusstlos auf dem Boden liegen geblieben. - Die Tochter war zweieinhalb Jahre alt. - Die Kleine quengelte. - Am 24.08.2008 gegen 17:30 Uhr in Stuttgart - Der Großvater hatte das Jugendamt zuvor gebeten, ihm das
Sorgerecht zu übertragen. - Das Kind hatte gestört - Die Verhandlung fand vor der 1. Großen Strafkammer statt. - Wiederbelebungsversuche verliefen erfolglos. - Die Mutter ist 27 Jahre alt. - Die Frau und ihr Verlobter brachten das Mädchen in eine Klinik. - Gestern gestand die Frau ihre Tat. - Es wurde ein Gameboy nach der Tochter geworfen. - Das Kind starb in der Klinik. - Die Kleine sei gegen die Tischkante gestoßen. - Eine Mutter muss sich wegen Körperverletzung mit Todesfolge
verantworten. - Die Mutter hatte ferngesehen. - Das Kind wollte nicht ins Bett gehen.
Aufgabe: Du findest Sätze, die durcheinander geraten sind.
Gestalte aus den Sätzen einen vollständigen Zeitungsartikel
(Schlagzeile, Unter- bzw. Dachzeile, Quelle, Vorspann und Nachrichtenkörper).
Thema: - Das Kind war bewusstlos auf dem Boden liegen geblieben. - Die Tochter war zweieinhalb Jahre alt. - Die Kleine quengelte. - Am 24.08.2008 gegen 17:30 Uhr in Stuttgart - Der Großvater hatte das Jugendamt zuvor gebeten, ihm das
Sorgerecht zu übertragen. - Das Kind hatte gestört - Die Verhandlung fand vor der 1. Großen Strafkammer statt. - Wiederbelebungsversuche verliefen erfolglos. - Die Mutter ist 27 Jahre alt. - Die Frau und ihr Verlobter brachten das Mädchen in eine Klinik. - Gestern gestand die Frau ihre Tat. - Es wurde ein Gameboy nach der Tochter geworfen. - Das Kind starb in der Klinik. - Die Kleine sei gegen die Tischkante gestoßen. - Eine Mutter muss sich wegen Körperverletzung mit Todesfolge
verantworten. - Die Mutter hatte ferngesehen. - Das Kind wollte nicht ins Bett gehen.
Aufgabe: Du findest Sätze, die durcheinander geraten sind.
Gestalte aus den Sätzen einen vollständigen Zeitungsartikel
(Schlagzeile, Unter- bzw. Dachzeile, Quelle, Vorspann und Nachrichtenkörper).
Lösungsvorschlag I) Mutter erschlägt Tochter Stuttgarterin muss sich vor Gericht verantworten Stuttgart: Eine Mutter (27) muss sich wegen Körperverletzung mit Todesfolge vor der
1. Großen Strafkammer des Landesgerichts Stuttgart verantworten. Eine 27-jährige Mutter hatte am 24.08.2008 ferngesehen, als ihre Tochter (2)
quengelte, da sie nicht ins Bett wollte. Das Mädchen störte ihre Mutter solange, bis
diese einen Gameboy nach ihr warf. Es muss um ca. 17.30 Uhr gewesen sein, als
das Kind zu Boden fiel und bewusstlos liegen blieb. Die Mutter und ihr Verlobter brachten das Kind in eine Klinik. Unter dem Vorwand,
das Kind sei gegen die Tischkante gefallen versuchten sie den Vorfall zu
verheimlichen. Die Ärzte versuchten sofort eine Wiederbelebung, jedoch ohne Erfolg.
Das zweieinhalb Jahre alte Mädchen starb noch in der Klinik. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage gegen die Mutter, die Verhandlung fand vor
der 1. Großen Strafkammer statt. Der Großvater sagte bei Gericht aus, es seien schon mehrere solcher Vorfälle
geschehen. Deshalb wollte er schon zuvor das Sorgerecht für das Mädchen
anfechten. Gestern gestand die Mutter schließlich die Tat. Sie muss nun mit bis zu
fünf Jahren Freiheitsentzug rechnen. II) Mutter erschlägt Tochter- Schwerwiegende Folgen Mutter erschlug ihr zweijähriges Kind, nachdem dieses "gequengelt"
hatte. Der Arzt konnte nur mehr den Tod feststellen.
Gestern um ca. 17:30 Uhr soll die Gewalttat stattgefunden haben: Nachdem das zweijährige Kind seine Mutter (27) angeblich für "lange Zeit" gestört
hatte, als diese vor dem Fernseher saß, hielt es die Stuttgarterin nicht mehr aus: Ohne lange zu überlegen warf die 27-jährige eine Spielkonsole nach ihrer Tochter,
und zwar mit schweren Folgen: Das Mädchen wurde seitlich am Kopf getroffen, verlor das Bewusstsein und knallte
gegen eine Tischkante. Sofort alarmierte die Frau ihren Verlobten und zusammen
brachten sie ihr bewusstloses Kind in die Stuttgarter Klinik, unter dem Vorwand, das
Kleinkind wäre beim Spielen gegen die Tischkante gerannt. Im Krankenhaus konnte jedoch nur der sofortige Tod festgestellt werden. Einige Tage zuvor hatte der Großvater beim Jugendamt das Sorgerecht des Kindes
ersucht, mit der Begründung dass er sich "Sorgen um das Wohl seiner Enkelin"
mache. Der Antrag wurde jedoch sofort abgelehnt. Die aggressive Mutter gestand kurz danach ihre Tat und wird sich nun vor der 1.
Großen Strafkammer verantworten müssen. Möglich sind bis zu 5 Jahre Freiheitsentzug. www.klassenarbeiten.de
1. Großen Strafkammer des Landesgerichts Stuttgart verantworten. Eine 27-jährige Mutter hatte am 24.08.2008 ferngesehen, als ihre Tochter (2)
quengelte, da sie nicht ins Bett wollte. Das Mädchen störte ihre Mutter solange, bis
diese einen Gameboy nach ihr warf. Es muss um ca. 17.30 Uhr gewesen sein, als
das Kind zu Boden fiel und bewusstlos liegen blieb. Die Mutter und ihr Verlobter brachten das Kind in eine Klinik. Unter dem Vorwand,
das Kind sei gegen die Tischkante gefallen versuchten sie den Vorfall zu
verheimlichen. Die Ärzte versuchten sofort eine Wiederbelebung, jedoch ohne Erfolg.
Das zweieinhalb Jahre alte Mädchen starb noch in der Klinik. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage gegen die Mutter, die Verhandlung fand vor
der 1. Großen Strafkammer statt. Der Großvater sagte bei Gericht aus, es seien schon mehrere solcher Vorfälle
geschehen. Deshalb wollte er schon zuvor das Sorgerecht für das Mädchen
anfechten. Gestern gestand die Mutter schließlich die Tat. Sie muss nun mit bis zu
fünf Jahren Freiheitsentzug rechnen. II) Mutter erschlägt Tochter- Schwerwiegende Folgen Mutter erschlug ihr zweijähriges Kind, nachdem dieses "gequengelt"
hatte. Der Arzt konnte nur mehr den Tod feststellen.
Gestern um ca. 17:30 Uhr soll die Gewalttat stattgefunden haben: Nachdem das zweijährige Kind seine Mutter (27) angeblich für "lange Zeit" gestört
hatte, als diese vor dem Fernseher saß, hielt es die Stuttgarterin nicht mehr aus: Ohne lange zu überlegen warf die 27-jährige eine Spielkonsole nach ihrer Tochter,
und zwar mit schweren Folgen: Das Mädchen wurde seitlich am Kopf getroffen, verlor das Bewusstsein und knallte
gegen eine Tischkante. Sofort alarmierte die Frau ihren Verlobten und zusammen
brachten sie ihr bewusstloses Kind in die Stuttgarter Klinik, unter dem Vorwand, das
Kleinkind wäre beim Spielen gegen die Tischkante gerannt. Im Krankenhaus konnte jedoch nur der sofortige Tod festgestellt werden. Einige Tage zuvor hatte der Großvater beim Jugendamt das Sorgerecht des Kindes
ersucht, mit der Begründung dass er sich "Sorgen um das Wohl seiner Enkelin"
mache. Der Antrag wurde jedoch sofort abgelehnt. Die aggressive Mutter gestand kurz danach ihre Tat und wird sich nun vor der 1.
Großen Strafkammer verantworten müssen. Möglich sind bis zu 5 Jahre Freiheitsentzug. www.klassenarbeiten.de